Gesuche

Der Stiftungsrat trifft sich zwei mal jährlich, um über eingereichte Gesuche zu entscheiden, einmal im Frühling und einmal im Herbst.

 

Gesuchsformulare können bei der Geschäftsstelle angefordert oder unter Downloads heruntergeladen werden.

 

Gesuche zuhanden der nächsten Sitzung müssen bis spätestens 18. April 2025 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

 

Voraussetzungen für Gesuchsteller im Bereich Ausbildung:

  • Die Gesuchsteller müssen seit mindestens 10 Jahren in Niederurnen wohnhaft sein.
  • Gesuchsteller werden nur bis zum vollendeten 25. Altersjahr unterstützt.
  • Ausländische Gesuchsteller müssen über eine Aufenthaltsbewilligung C verfügen.
  • Au-Pair-Aufenthalte sowie Praktika und Zwischenjahre können unterstützt werden, sofern sie in Zusammenhang mit einer Sprachschule absolviert werden.